Alle Pflegebedürftigen, ab dem Pflegegrad I können zusätzliche ambulante Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen, die von den Pflegekassen bezahlt werden. Das Geld darf nur zweckgebunden für qualitätsgesicherte Angebote eingesetzt werden, vor allem um pflegende Angehörige zu entlasten.

Wir bieten betreuungs- und hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen an!

Diese unterstützenden Pflegeleistungen dienen der die Förderung der Selbstversorgung in einem sauberen Zu Hause. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst

  • einkaufen für den täglichen Bedarf,
  • vor- und Zubereitung von Mahlzeiten,
  • Wechseln und Waschen der Bettwäsche und der Kleidung,
  • Reinigen der lebenswichtigsten Teile der Wohnung des Pflegebedürftigen.